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BFH, 26.03.2002 - VI B 237/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Fortbildungskosten - Aufklärung von Amts wegen
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.01.2000 - III B 57/99
Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 26.03.2002 - VI B 237/00
Denn der Kläger hat nicht dargelegt, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861). - BFH, 16.12.1997 - VIII B 15/97
Erfordernis der Darlegung substantiierter Ausführungen für die Rüge der …
Auszug aus BFH, 26.03.2002 - VI B 237/00
Die Rüge mangelnder Sachaufklärung durch das FG erfordert gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. substantiierte Ausführungen darüber, was das voraussichtliche Ergebnis der unterlassenen Aufklärungsmaßnahmen gewesen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1997 VIII B 15/97, BFH/NV 1998, 615).