Rechtsprechung
   BFH, 26.03.2002 - VI B 237/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15168
BFH, 26.03.2002 - VI B 237/00 (https://dejure.org/2002,15168)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2002 - VI B 237/00 (https://dejure.org/2002,15168)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2002 - VI B 237/00 (https://dejure.org/2002,15168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.03.2002 - VI B 237/00
    Denn der Kläger hat nicht dargelegt, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 16.12.1997 - VIII B 15/97

    Erfordernis der Darlegung substantiierter Ausführungen für die Rüge der

    Auszug aus BFH, 26.03.2002 - VI B 237/00
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung durch das FG erfordert gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. substantiierte Ausführungen darüber, was das voraussichtliche Ergebnis der unterlassenen Aufklärungsmaßnahmen gewesen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1997 VIII B 15/97, BFH/NV 1998, 615).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht